Wer eine Zulassung zum Studium erhalten hat und in seinem Heimatland einen Antrag auf ein Visum gestellt hat, wurde sehr oft aus fadenscheinlichen Gründen enttäuscht. Die Botschaften haben den Antrag abgelehnt. Damit haben sie sich über die Freiheit der Wissenschaft gestellt und sich in die Entscheidungsbefügnissen der Universitäten eingemischt. Dies ist in dieser Form nicht zulässig, wie nun EuGH entschied.
Hier ein Auszug aus der Süddeutsche Zeitung vom 15.09.2014
Wer eine solche Ablehnung bekommen hat, soll sich erneut an die deutsche Botschaft seines Heimatlandes wenden und die Ablehnung anfechten.
Viel Glück